Fliesen und Platten aus Steinzeug und Feinsteinzeug, verfärbungsunempfindlicher Naturwerkstein, Betonwerkstein, Bodenklinkerplatten und gleichwertigen Baustoffen. Für Wohnbereiche, Feucht- und Nassräume. Zum Erstellen leichter Innentrennwände, zum vollflächigen Ansetzen und Verlegen von Dämmplatten aus Schaumstoff, Kork, Torf, Holzfasern u. ä.
Mind. 6 Monate alter Beton und mind. 3 Monate alter Porenbeton; Zementestriche; Calciumsulfatestriche (Anhydrit- und Anhydritfließestriche); Zement-, Kalkzementputz; vollfugiges, ebenflächiges Mauerwerk (kein Mischmauerwerk); Trockenestriche; Gipsbauplatten, Gipskarton- und Gipsfaserplatten. Grundsätzlich müssen alle Untergründe tragfest und formstabil sein. Allgemein gelten die Ausführungen der DIN 18157.
Ca. 3 Stunden; angesteifter Mörtel darf weder mit Wasser noch mit frischem Mörtel wieder verarbeitungsfähig gemacht werden
Nach ca. 24 Stunden
Nach 3 Tagen; in gewerblichen Objekten nach ca. 28 Tagen