Fliesen und Platten aus Natur- und Naturwerkstein, Pflastersteine, Beton- und Betonwerkstein nach DIN 18 332, DIN 18 333 und DIN 18 352 sowie als Glasbausteinmörtel zum Versetzen von Glasbausteinen nach DIN 4242.
Mind. 6 Monate alter Beton und Porenbeton (innen); unbeheizte Zementestriche; Zement- und Kalkzementputz; vollfugiges Mauerwerk; Putze hergestellt aus Putz- und Mauerbinder.
Ca. 60 Minuten; angesteifter Mörtel darf weder mit Wasser noch mit frischem Mörtel wieder verarbeitungsfähig gemacht werden.
Nach ca. 24 Stunden bzw. nach Erhärtung des Mörtels