C1 und C2 definieren Haftzugwerte (DIN EN 12004). Die Mindestanforderungen an alle zementären Verlegemörtel erfüllt die Klasse C1 mit mindestens 0,5 N/mm². Die Klasse C2 fordert von Dünnbettmörteln Haftzugwerte von mindestens 1 N/mm² und beschreibt damit einen deutlich erhöhten Leistungsstandard. Die Haftzugprüfungen für C1- und C2-Klassifizierungen werden nach vier verschiedenen Lagerungsarten bestimmt.
Sowohl C1 als auch C2 verlangen eine Haftzugfestigkeit ≥ 0,5 N/mm² nach einer offenen Zeit von 10 Minuten für schnell erhärtende Mörtel bzw. nach einer offenen Zeit von 20 Minuten für normal erhärtende Mörtel.
Ebenso wird für schnell erhärtende Mörtel eine Haftfestigkeit ≥ 0,5 N/mm² nach 6 Stunden gefordert.
Die Durchbiegung des ausgehärteten, zementären Dünnbettmörtels wird an einem definierten Mörtelstreifen (Prüfkörper) nachgewiesen. Die Ergebnisse werden klassifiziert in S1 und S2 (DIN EN 12004).
Während S1 eine Durchbiegung von mindestens 2,5 mm und kleiner als 5 mm fordert, bezeichnet die S2-Kennzeichnung nur stark verformbare Flexkleber mit einer Durchbiegung von mindestens 5 mm. Eine Anforderung, die doppelt so hoch ist wie bei der deutschen Richtlinie „Flexmörtel“ (Flexmörtel-Raute).
Klasse C1 | Klasse C2 | |
---|---|---|
Haftfestigkeit nach Trockenlagerung | ≥ 0,5 N/mm² | ≥ 1 N/mm² |
Haftfestigkeit nach Wasserlagerung | ≥ 0,5 N/mm² | ≥ 1 N/mm² |
Haftfestigkeit nach Warmlagerung | ≥ 0,5 N/mm² | ≥ 1 N/mm² |
Haftfestigkeit nach Frost-Tau-Wechsel-Lagerung | ≥ 0,5 N/mm² | ≥ 1 N/mm² |
Weitere Buchstaben wie T, E und F in der Kennzeichnung definieren zusätzlich die Verarbeitungseigenschaften, die frei wählbar sind.
T = thixotrop: steht für verringertes Abrutschen
E = extended open time: steht für verlängerte klebeoffene Zeit
F = fast setting: steht für schnelles Abbinden (nur bei zementhaltigen Mörteln)
Bei dem zementären Klebemörtel Racofix® Super-Flexkleber S1 handelt es sich z. B. um einen Flexmörtel der Extraklasse mit einer Haftzugfestigkeit von mehr als 1 N/mm² (C2) und einer Durchbiegung von mehr als 2,5 mm (S1). Darüber hinaus bietet er Verarbeitungskomfort wie verringertes Abrutschen und eine längere klebeoffene Zeit. Seine Klassifizierung also: C2 TE/S1.
Die Flexmörtel-Richtlinie ist eine nationale Anforderung für einkomponentige, flexible Klebemörtel ohne europäische Gültigkeit.
Hierin werden für Flexmörtel die Mindestanforderungen der europäischen Klasse C2 gefordert und zusätzlich eine Durchbiegung von mindestens 2,5 mm, die allerdings in entscheidenden Prüfbedingungen nicht vergleichbar ist mit der wesentlich höheren Prüfanforderung der aktuellen und gültigen DIN EN 12 004, in der besonders die Beschaffenheit der Prüfkörper wesentlich strengeren Maßstäben unterliegt.
Somit ist einerseits jeder einkomponentige, flexible Dünnbettmörtel, der nach der Europanorm DIN EN 12 004 geprüft ist und den Klassifizierungen C2/S1 entspricht, ein Flexmörtel im Sinne der deutschen Flexmörtel-Richtlinie und übertrifft andererseits die Anforderungen dieser Richtlinie in der besonders wichtigen Eigenschaft der Durchbiegung und damit der Flexibilität. Die Klassifizierung C2/S1 ist somit aktuell höherwertiger als die ausschließliche Kennzeichnung mit der Flexmörtel-Raute der genannten Richtlinie.
Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller lediglich die Konformität seines Produkts mit den jeweiligen Euronormen. Eine CE-Kennzeichnung ist seit dem 01.04.2004 für Fliesenkleber gesetzlich vorgeschrieben und dient als „Warenpass“ für den freien Warenverkehr in Europa. Mindestanforderung ist die Güte C1 nach Euronorm 12 004.
Bevor ein Produkt das CE-Zeichen erhält, ist eine Erstprüfung durch ein anerkanntes Prüfinstitut durchzuführen, das bestätigt, dass die geforderten Eigenschaften gemäß Euronorm auch erfüllt werden. Die Prüfzeugnisse können bei Racofix® angefordert werden. In jedem CE-Zeichen sind der Hersteller anzugeben und die vier Lagerungsarten mit den Leistungsfeststellungen.
Fliesenkleber von Racofix® erfüllen alle Mindestanforderungen ohne Ausnahme.
Fliesenkleber können auch dann mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, wenn sie nicht die Mindestanforderung C1 in den verschiedenen Lagerungsarten erfüllen. Diese Ausnahme darf aber nur bei Warm- und Frost-Tau-Wechsel-Lagerung erfolgen.
Fliesenkleber mit einer solchen CE-Kennzeichnung dürfen nicht im Außenbereich eingesetzt werden.
Fliesenkleber, die diese Ausnahmeregel in Anspruch nehmen, erkennen Sie an der Angabe NPD (No Performance Determined) oder für die C-Auslobung nicht ausreichenden Werten in der CE-Kennzeichnung.